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Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die MARKTGEMEINDE LIEBOCH auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur:

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)

  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)

  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie hier!

Veröffentlichung der Bildmarke:
Die Veröffentlichung der Bildmarke MARKTGEMEINDE LIEBOCH gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
 
Elektronische Signaturprüfung bzw. Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur: http://www.signaturpruefung.gv.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Markgemeinde Lieboch:
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Rechtsmitteleinbringung:
persönlich / postalisch: 8501 Lieboch, Packer Straße 85
E-Mail: gde@lieboch.gv.at