Die unten angeführten geförderten Tarife gelten für alle Schüler*innen aus unseren Schulgemeinden Lieboch, Dobl-Zwaring und Haselsdorf-Tobelbad, die folgende Kriterien erfüllen:
Schüler*innen ab dem 4. Lebensjahr (ausgenommen Eltern-Kind-Musizieren) und Personen, die am ersten Tag des Unterrichtsjahres das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag: geboren nach dem 09.09.2000
Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin und der Erziehungsberechtigten in einer der o.g. Gemeinden
Interessent*innen, die am bzw. vor dem Stichtag geboren wurden, sowie Schüler*innen aus Gastschulgemeinden (nicht aus Lieboch, Dobl-Zwaring oder Haselsdorf-Tobelbad) erfahren den für sie gültigen Tarif im Sekretariat der Musikschule Lieboch.
Das zu entrichtende Schulgeld ist kein Stundengeld, sondern ein pauschaler Semesterbeitrag. Dieser wird im November und im April vorgeschrieben. Die Verrechnung erfolgt mittels Einzugsermächtigung. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen in Höhe von € 7,00 verrechnet.
Bei Dienstverhinderung einer Lehrkraft und einem damit verbundenen Ausfall des Unterrichtes von 3 oder mehr Unterrichtseinheiten pro Semester kann um Rückerstattung des aliquoten Schulkostenbeitrages angesucht werden. Das Ansuchen um Beitragsrückerstattung hat am Ende des Schuljahres, spätestens bis zum 31. Juli, schriftlich per E‑Mail an office@musikschule-lieboch.at zu erfolgen und muss den Namen der Musikschüler*in, Lehrkraft, Begründung und Bankverbindung enthalten.
Kursfach 4 - 5 | Kursfach ab 6 | ||
257,00 € | 190,50 € | 538,50 € | |
1 - 3 Schüler*innen | 4 - 5 Schüler*innen | ab 6 Schüler*innen | 1 - 3 Schüler*innen |
Um den Unterricht zu den oben angegebenen Konditionen anbieten zu können, werden unsere Schüler*innen von den drei Schulgemeinden Lieboch, Dobl-Zwaring und Haselsdorf-Tobelbad sowie vom Land Steiermark gefördert.
Voraussetzungen:
4. Schüler*innen ab dem 4. Lebensjahr (ausgenommen Eltern-Kind-Musizierien) und Personen, die am ersten Tag des Unterrichtsjahres das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Stichtag: geboren nach dem 09.09.2000
Hauptwohnsitz der Schülerin/des Schülers und der Erziehungsberechtigten in einer der 0.g. Gemeinden
beim Hauptfach verpflichtender Besuch eines kostenfreien ergänzenden Kursfaches (= Ergänzungsfach) im Ausmaß von 9 bzw. 18 Einheiten pro Schuljahr
regelmäßiger Besuch der Musikschule für die Dauer des gesamten Schuljahres (Mindestanwesenheit: 24 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr)
Die Förderung wird nur für ein Haupt- oder ein Kursfach gewährt.
Ausgenommen: bewilligtes Zweitfach für begabte Schüler*innen.
Werden die Voraussetzungen von der Schülerin/ dem Schüler nicht erfüllt, kann es zu einer Rückforderung der Gemeinde- sowie der Landesförderung kommen.
Unsere Musikschule verfügt über eine große Zahl an verschiedenen Leihinstrumenten.
Gegen eine Leihgebühr können diese Instrumente ausgeborgt werden.
Folgende Leihgebühr wird pro Semester vorgeschrieben und ist mit dem jeweiligen Unterrichtsbeitrag zu entrichten:
45,00 € für alle Instrumente, ausgenommen:
30,00 € für Gitarren, Kinderklavierpedal
10,00 € für Fife, Saxonett
60,00 € für Instrumentenkarusell
0,00 € für Mitglieder des Musikvereins Lieboch
Wird das Instrument nicht bis Ende des laufenden Semesters retourniert, verlängert sich der Leihvertrag automatisch um ein weiteres Semester.
Bei erfolgter Weitermeldung für das nächste Schuljahr kann das Leihinstrument auch über die Sommerferien bei der Schülerin/bei dem Schüler verbleiben. Bei einer Abmeldung vom Unterricht muss das Leihinstrument sowie das Zubehör vollständig und nach Anweisung der zuständigen Hauptfachlehrerin/des zuständigen Hauptfachlehrers in gereinigtem Zustand retourniert werden.
Weiters bieten unsere Lehrer*innen auch Beratung und Unterstützung beim Kauf eines eigenen Instruments an.