Definition und Aufgabe
Kinderkrippen sind Einrichtungen zur Betreuung von Kindern ab deren Geburt bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Sie haben die Aufgabe, unter Berücksichtigung der individuellen Eigenart der Kinder deren soziale, emotionale, motorische und kognitive Entwicklung zu unterstützen.
Wertebildung ist ein wichtiger Bestandteil des Kinderkrippenalltags. Eine Grundlage des Werteverständnisses in Österreich und Europa stellt der gemeinsame EU-Vertrag dar, er definiert die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte.
Elternrechte und Elternpflichten
Eltern haben die Möglichkeit im Interesse ihrer Kinder, engen Kontakt mit dem Personal zu pflegen, sowie an den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Veranstaltungen (Elternabende, Elternbildungsangebote div. Aktivitäten, Feste, usw.), teilzunehmen.
Darüber hinaus besteht für sie auch die Möglichkeit, aktiv am Betriebsgeschehen mitzuwirken, wie z.B.: als zusätzliche Aufsichtsperson bei Veranstaltungen, Mithilfe bei Festen, das Einbringen von Anregungen und Kompetenzen, usw.
Die Erziehungsberechtigten haben aber auch dafür Sorge zu tragen, dass das Kind die Kinderkrippe regelmäßig besucht, rechtzeitig gebracht und abgeholt wird und frei von ansteckenden Krankheiten ist!
Weiters haben die Eltern die Pflicht, die festgesetzten Kinderkrippenbeiträge regelmäßig zu entrichten.