Der einmalige Heizkostenzuschuss für die bevorstehende Heizsaison beträgt € 340,-- für alle Heizungsanlagen. Der Heizkostenzuschuss kann von 1. Oktober 2022 bis 28. Februar 2023 im Gemeindeamt unter Vorlage des Einkommens beantragt werden. Personen, die einen Anspruch auf eine Wohnunterstützung haben, können wiederum keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.
Bitte beachten Sie: Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind! Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
- Für Ein-Personen Haushalte € 1.371,--
- Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.057,--
- Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 412,--
Nicht als Einkommen gilt u.a. das Pflegegeld.
Berechnung des anrechenbaren Einkommens: monatliches Nettoeinkommen mal 14 dividiert durch 12.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Letzter Pensionsabschnitt oder Kontoauszug bzw. Einkommensnachweis (Lohnzettel), bei Kindern Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der/die AntragstellerIn zumindest seit
1. September 2022 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat.