Informationen / Förderungen / Gebühren
Förderungen
SANFTE MOBILITÄT – ÖFFENTLICHER VERKEHR
Die Marktgemeinde Lieboch gewährt im Sinne einer Mobilitätsgemeinde allen mit Hauptwohnsitz gemeldeten Liebocherinnen und Liebochern ab sofort gekaufte Wochen-, Monats,- und (Halb-) Jahreskarten im Rahmen des Verkehrsverbunds Steiermark einen Zuschuss von 10 %, um damit die sanfte Mobilität zu fördern.
Die Förderung ist längstens bis zum Beginn des jeweils zurückliegenden Kalenderjahres möglich - Fahrkarten älteren Kaufdatums werden nicht gefördert.
Unter Vorlage eines Lichtbildausweises und der Fahrkarte kann die Förderung im Bürgerservice der Marktgemeinde Lieboch während der Amtszeiten beantragt werden.
Zusätzlich besteht für alle Liebocherinnen und Liebocher, die an einem Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel interessiert sind, die Möglichkeit ein im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes Lieboch aufliegendes Schnupperticket bis zu max. einer Woche gratis zu benützen.

MUSIKSCHULE LIEBOCH
ZUSCHUSS FÜR KINDERGARTEN-, SCHUL- UND SPORTVERANSTALTUNGEN:
- Schullandwochen (Wienwochen),
- Sportwochen,
- Schikurse
- Ferienwochen
- Sprachreisen (keine privaten Urlaube)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Lieboch hat in seiner Sitzung am 10.06.2016 beschlossen, eine Förderung von € 50,00 zu gewähren. Die Förderung kann - egal für welche Art von Veranstaltung - nur noch einmal pro Jahr und Person in Anspruch genommen werden.
Fördervoraussetzungen:
- Schriftliche Vorlage der Bestätigung über die Teilnahme und der Kosten
- Es muss sich um eine mehrtägige Veranstaltung handeln
- Die Förderung kann bis zum 19. Lebensjahr in Anspruch genommen werden
- Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Lieboch
Die Förderung wird auf ein Bankkonto überwiesen und nicht mehr bar ausbezahlt
ZUSCHUSS VON SAISON-BADEKARTEN FÜR LIEBOCHER KINDER UND JUGENDLICHE IM:
Der Kinder-Jugend-Schulausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die bisherige Förderung von Saison-Badekarten für Liebocher Kinder und Jugendliche bis zum 19. Lebensjahr, auch auf Familienkarten auszuweiten.
Somit kann ab 2020 pro Jahr eine einmalige 50%ige Förderung auf Familienkarten gewährt werden.
Diese Förderung gilt für folgende Freibäder:
- Freibad Ligist
- Freibad Stainz
- Freibad Straßgang
- Freibad Bärnbach
- Freibad Frauental
Fördervoraussetzungen:
- bis zum 19. Lebensjahr
- nur einmal pro Jahr und Person
- die Vorlage der Kosten (Rechnung)
- Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Lieboch
Die Förderung wird auf ein Bankkonto überwiesen und nicht mehr bar ausbezahlt.
pdf-Datei/Antrag Saisonkarten.pdf
Gebühren in Lieboch
DIE GELTENDEN GEBÜHREN FÜR:
- Kanalanschluss und -benützung
- Müllabfuhr
- Kinderkrippe
- Hundesteuer
- Ferienwohnungen
HUNDESTEUERGESETZ:
Hunde müssen angemeldet werden:
Schon seit Jahresbeginn 2013 gilt in der Steiermark eine neue Regelung für Hundehalter. Demnach muss jedes Herrl und jedes Frauerl seinen Vierbeiner, sobald er älter als drei Monate ist, im Gemeindeamt anmelden, darauf möchte die Marktgemeinde Lieboch wieder hinweisen.
Sie können dazu einfach hier das Formular ausdrucken, ausfüllen und im Marktgemeindeamt abgeben bzw. persönlich vorbei kommen.
Neben dem Registrierungsformular sind noch weitere Unterlagen beizubringen: weiterlesen
Digitales Österreich
Die Plattform Digitales Österreich (PDÖ) ist das Koordinations- und Strategiegremium der Bundesregierung für E-Government in Österreich. E-Government meint die Gesamtheit aller elektronischen Angebote der Verwaltung für die Menschen im Land.
Damit wird der Zugang zu und der Kontakt mit Behörden erleichtert.
Weiter zu Digitales Österreich
Amtswege
Auf HELP.gv.at – Amtswege leicht gemacht finden Sie wichtige, hilfreiche Informationen und Antragsformulare zu folgenden Themen:


Gute Nachbarschaft
EIN GUTES MITEINANDER IST EIN WESENTLICHER ECKPFEILER FÜR HOCHWERTIGE WOHN- UND LEBENSQUALITÄT.
Gerade dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenwohnen, kommt es durch unterschiedliche Bedürfnisse und Wünsche häufig zu Spannungen und Konflikten. Gründe und Anlässe ergeben sich aus dem täglichen Zusammenleben. Der eigene Wohn- und Wohlfühlbereich beginnt und endet eben nicht mit den "eigenen vier Wänden".