Förderungen
Sanfte Mobilität – Öffentlicher Verkehr
Die Marktgemeinde Lieboch gewährt im Sinne einer Mobilitätsgemeinde allen mit Hauptwohnsitz gemeldeten Liebocherinnen und Liebochern ab sofort gekaufte Wochen-, Monats,- und (Halb-) Jahreskarten im Rahmen des Verkehrsverbunds Steiermark einen Zuschuss von 10 %, um damit die sanfte Mobilität zu fördern.
Die Förderung ist längstens bis zum Beginn des jeweils zurückliegenden Kalenderjahres möglich - Fahrkarten älteren Kaufdatums werden nicht gefördert.
Unter Vorlage eines Lichtbildausweises und der Fahrkarte kann die Förderung im Bürgerservice der Marktgemeinde Lieboch während der Amtszeiten beantragt werden.
Zusätzlich besteht für alle Liebocherinnen und Liebocher, die an einem Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel interessiert sind, die Möglichkeit ein im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes Lieboch aufliegendes Schnupperticket bis zu max. einer Woche gratis zu benützen.
Musikschule Lieboch
weiter zur Schul- und Tarifordnung 2019/2020
Zuschuss für Kindergarten-, Schul- und Sportveranstaltungen
- Schullandwochen (Wienwochen),
- Sportwochen,
- Schikurse
- Ferienwochen
- Sprachreisen (keine privaten Urlaube)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Lieboch hat in seiner Sitzung am 10.06.2016 beschlossen, eine Förderung von € 50,00 zu gewähren. Die Förderung kann - egal für welche Art von Veranstaltung - nur noch einmal pro Jahr und Person in Anspruch genommen werden.
Fördervoraussetzungen:
- Schriftliche Vorlage der Bestätigung über die Teilnahme und der Kosten
- Es muss sich um eine mehrtägige Veranstaltung handeln
- Die Förderung kann bis zum 19. Lebensjahr in Anspruch genommen werden
- Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Lieboch
Die Förderung wird auf ein Bankkonto überwiesen und nicht mehr bar ausbezahlt
pdf-Datei/Antrag Schulveranstaltung
Zuschuss von Saison-Badekarten für Liebocher Kinder und Jugendliche im:
- Freibad Schwarzl (Premstätten)
- Copacabana (Kalsdorf bei Graz)
- Freibad Ligist
- Freibad Stainz
- Freibad Straßgang
- Freibad Bärnbach
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Lieboch hat in seiner Sitzung am 10.06.2016 beschlossen, eine 50%ige Förderung zu gewähren.
Fördervoraussetzungen:
- bis zum 19. Lebensjahr
- nur einmal pro Jahr und Person
- die Vorlage der Kosten (Rechnung)
- Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Lieboch
Die Förderung wird auf ein Bankkonto überwiesen und nicht mehr bar ausbezahlt
pdf-Datei/Antrag Saisonkarten.pdf